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Kosten

Anamnesetermin (Dauer bis zu 2 Std.)
200,00 EUR

Nach diesem ersten Termin werden wir das weitere Vorgehen besprechen.
In diesem Zusammenhang werde ich auch einen Kostenplan erstellen.

pro weiterer Sitzung
bis 75,00 EUR

Kostenübernahmen durch Versicherungen

Privat Krankenversicherte und Beihilfeberechtigte
Gesetzlich Krankenversicherte


Privat Krankenversicherte und Beihilfeberechtigte

Wenn Sie privat krankenversichert und/oder beihilfeberechtigt sind, besteht seitens Ihrer privaten Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder der Beihilfebestimmungen eine Leistungszusage für die Erstattung von Heilpraktiker-Behandlungen bei Krankheit oder Unfallfolgen. Alle Behandlungen müssen allerdings der so genannten "medizinischen Notwendigkeit" entsprechen, um als erstattungsfähig zu gelten.

Dies ist in der Praxis nicht selten mit Schwierigkeiten verbunden. Es werden beispielsweise einige von Heilpraktikern ausgeübte Heilverfahren nicht oder nur unter Schwierigkeiten erstattet. Sie sind aus der Erfahrungsheilkunde entstanden und gelten daher in manchen Fällen als "wissenschaftlich noch nicht offiziell anerkannt".

Bei der Anwendung im Rahmen einer biologischen Heilbehandlung werden sie von den Kostenträgern oftmals als "medizinisch nicht notwendig" bezeichnet und demzufolge von der Erstattung ausgeschlossen. Als Heilpraktiker sind wir anderer Ansicht, da sich viele der natürlichen Heilverfahren teilweise seit Jahrhunderten auch ohne wissenschaftliche Anerkennung bewährt haben.

Die Ansichten Ihres Kostenträgers über die "medizinische Notwendigkeit" entspricht deshalb zwangsläufig nicht immer dem für Sie konzipierten Behandlungsplan. Beachten Sie bitte, daß in einer Praxis für Naturheilkunde nach bestem Wissen die für Sie und den Heilerfolg optimale Behandlungsmethode angewandt wird. Bedenken Sie auch, daß die derzeitigen Erstattungssätze häufig nach einer "Minutenmedizin" kalkuliert sind und in einigen Fällen nur 10 bis 15 Minuten entsprechen. Sie sind damit nicht mit dem Zeitaufwand in meiner Praxis vergleichbar, der in vielen Fällen ein Vielfaches dieser Zeit betragen kann.

Lassen Sie sich also nicht irritieren, wenn Ihr Kostenträger eine Rechnung mit einer fehlenden "medizinischen Notwendigkeit" oder angeblich zu hohen Behandlungskosten beanstandet und mit diesen Argumenten die Leistung verweigert. Wenden Sie sich in diesem Fall vertrauensvoll an mich. Bedenken Sie bitte, daß es durchaus vorkommen kann, daß Sie wegen des hohen persönlichen Zeitaufwandes oder einer speziellen Behandlungsmethode in einer Praxis für Naturheilkunde einen Teil der Behandlungskosten selbst tragen müssen.

Soweit dies allgemein bekannt ist, werde ich Sie über die verschiedenen Erstattungsmöglichkeiten Ihrer Behandlungskosten weitgehend aufklären.

Denken Sie bitte auch daran, daß die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen keinen Erstattungsanspruch für die Behandlungskosten in einer Heilpraktiker-Praxis haben - und dies bei oft gleich hohen oder gar höheren Versicherungsbeiträgen. Diese Patienten tragen alle Kosten einer naturheilkundlichen Behandlung selbst. Sollte bei Ihnen eine Behandlung durchgeführt werden, deren Erstattung nach der allgemeinen Erfahrung als unsicher gelten kann, werde ich Ihnen diese Kosten in einer gesonderten schriftlichen Erklärung erläutern und entsprechend mit Ihnen vereinbaren.

Gesetzlich Krankenversicherte

Private Krankenversicherungen und die Beihilfen übernehmen gewisse meiner Leistungen. Die gesetzlichen Krankenkassen dagegen erstatten Kosten einer heilpraktischen Behandlung in der Regel nicht. Allerdings sind bei zahlreichen Zusatzversicherungen (z.B. für Zahnersatz oder Brillen) für geringe Beiträge auch Kostenübernahmen für Heilpraktiker und von ihm verordnete Medikamente vorgesehen. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder einem Versicherungsmakler.


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